Juni 2026
Gebäude-Bruten und ein erfolgreicher Rettungseinsatz
Gebäude-Bruten – ein Thema, was in den letzten Jahren immer wichtiger wird. Grundsätzlich gibt es Vögel, die an/in unseren Gebäuden brüten, und das bereits seit dem wir Bauwerke errichten. Ein Grund dafür dürfte die menschliche Bauweise sein, mit welcher ein witterungsgeschützter, stabiler und somit beständiger Brutplatz geschaffen wird. Die Anzahl der Gebäudebruten nimmt in den letzten Jahren offensichtlich zu, der Grund dafür dürfte der schwindende, natürliche Lebensraum sein. Versiegelte Flächen (u.a. durch veputzte, glatte Häuser, Parkplätze, usw.), gepflegte Parkanlagen (ohne Totholz = fehlende Höhlen, wenig oder offene Sträucher usw.) oder immer größer werdenden Monokulturen sowohl in der Land- als auch in der Forstwirtschaft. Dies macht es der Vogelwelt immer schwerer, Nistplätze zu finden.
...weiter ...
Schutz hat Vorrang
Brutstätten im urbanen Raum
Als Brutstätte im urbanen Raum werden die verschiedensten Plätze auserkoren:
Dachrinnen, Lüftungsschächte, Fassaden, Nischen im Mauerwerk, Briefkästen, offene Rohrleitungen, Schornsteine, Dachterrassen, usw..
Entdeckt man eine Gebäude-Brut, müssen in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden!
Auszüge aus § 44 BNatSchG
(1) Es ist verboten,
1.) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2.) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3.) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.) wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Selbst wenn also der Brutplatz an einer ungünstigen Stelle liegt oder durch den Brutplatz ein Schaden am Gebäude verursacht wurde (z. B. in der Fassade), dürfen erst nach Abschluss der Brut Maßnahmen am Gebäude vollzogen werden!
Besteht Gefahr für den Menschen oder die grundlegende Bausubstanz, sind Maßnahmen in jeden Fall mit den zuständigen Behörden (UNB, Bauamt, usw.) abzustimmen!
Bei Vögeln gibt es grundsätzlich zwei Brut-Arten – Nesthocker und Nestflüchter.
• Für Nesthocker (z.B. Sperlinge, Tauben, Falken, Meisen, Spechte, Schwalben) ist die Brut an oder in eine Gebäude in der Regel unkompliziert. Der Nachwuchs wird von den Elterntieren direkt im Nest versorgt, bis er flügge (flugfähig) ist. Der Nachwuchs verlässt somit zu gegebener Zeit selbstständig das Nest (und damit das Gebäude).
• Bei Nestflüchtern (z. B. Enten, Gänse, Kraniche) kann die Wahl des Brutplatzes zu Schwierigkeiten führen. Gibt es keinen direkten Weg, das Gebäude bzw. den Brutplatz „zu Fuß“ zu verlassen, ist der Nachwuchs mangels Flugfähigkeit eingeschlossen und ohne Hilfe letztendlich zum Sterben verurteilt.
Notruf
In einem uns erreichten Notruf, war es der Fall, dass eine Stockente eine begrünte Dachterrasse als Brutplatz ausgewählt hatte, welche jedoch vollständig mit einer etwa 50 cm hohen Umrandung eingefasst war. Diese Höhe hätten zum einen die Gössel nicht überwinden können, zum anderen wären sie dann auch noch nicht aus dem Gebäude heraus gewesen.
Zu Dritt (mit der Melderin/Finderin) erfolgte dann die Sicherung der Tiere. Vorneweg wurde das Alttier eingefangen, um danach alle 12 Gössel ebenfalls zu sichern. Nach nur etwa 5 Minuten Fußweg konnten alle 13 Tiere wohlbehalten an einem Gewässer mit ausreichend Schutzmöglichkeiten (Schilf, Sträucher) entlassen werden.
Sollten Sie ebenfalls eine Gebäude-Brut mit Nestflüchtern feststellen, welche nicht in der Lage sind, das Gebäude eigenständig zu verlassen, melden Sie sich bei uns! (Tel. +49 335 680 31 79 / E-Mail: info(at)nabu-frankfurt-oder.de )
Die Meldung kann bevorzugt schon mit der Entdeckung der Brut erfolgen, damit die Sicherung besser koordiniert werden kann.
Fotos: © NABU Frankfurt (Oder)
zurück oder zur Startseite
