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Volksinitiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern" Info 1

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In Brandenburg wurde die Volksinitiative "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern" gemeinsam von mehreren Verbänden gestartet. Mit dem Rückenwind der erfolgreichen Volksinitiative in Bayern und der aktuellen Diskussion zur Artenvielfalt wollen wir auch hier in Brandenburg Veränderungen mit dem Umgang unser Umwelt herbei führen. Bitte beteiligen Sie sich, fordern Sie Unterschriftenlisten an, unterschreiben Sie.

Ihre Unterschrift ist nur gültig wenn:

  • Alle Felder vollständig ausgefüllt wurden
  • KEINE Wiederholungszeichen benutzt wurden
  • Ein vollständiges Geburtsdatum angegeben ist
  • Der Gesetzestext auf der Rückseite der Unterschriftensammelliste aufgedruckt ist

Wir stellen Ihnen folgende Informationsblätter zur Verfügung:

Informationen für die Unterschriftensammlung
   Forderungen in Kurzform   Unterschriftsbogen   weitere thematische Informationen


Bisher wurden 75.052 Unterschriften an den Landtag übergeben. Aktuell warten wir auf die Ergebnisse der Diskussionen.

Alle aktuellen Infos dazu finden Sie hier!

Die Forderungen:

Pestizidverbot in Schutzgebieten

Das Pestizidverbot in Naturschutzgebieten muss konsequent umgesetzt und auf FFH-Gebiete erweitert werden. Auch der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger soll untersagt werden, um wertvolle Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten!

Pestizide und Dünger haben eine große Wirkung auf die Ökosysteme: Herbizide sollen unerwünschte Pflanzen vernichten und Insektizide für Nutzpflanzen schädliche Insekten töten. Die Stoffe wirken aber nicht nur auf die direkt getöteten Lebewesen, sondern beeinträchtigen zudem weitere Tiere und Pflanzen und rauben ihnen zudem die Lebensgrundlage. Eine zu starke Düngung mit Stickstoff fördert nur wenige nährstoffliebende Pflanzen und verdrängt damit artenreichere Lebensgemeinschaften.

Naturschutzgebiete und die europäischen Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) sind unsere wertvollsten Flächen für Natur und Artenvielfalt. Wir wollen, dass das Pestizidverbot in Naturschutzgebieten konsequent umgesetzt und für FFH-Gebiete erweitert wird. Auch der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger soll begrenzt werden.

Aber auch außerhalb der Schutzgebiete muss der Einsatz von Pestiziden deutlich verringert werden. Das Land soll gemeinsam mit Naturschutz- und Landnutzungsverbänden eine Pestizidreduktionsstrategie zur deutlichen Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln erarbeiten. Dem Landtag ist über die Ergebnisse alle zwei Jahre zu berichten.

Landeseigene Flächen naturverträglich bewirtschaften

Brandenburg soll seine landwirtschaftlichen Flächen an Öko-Betriebe verpachten!

Bei der Verpachtung von landeseigenen Flächen muss die naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen, der Boden- und Gewässerschutz sowie die Artenvielfalt im Vordergrund stehen. Das Land soll Vorbild für den Artenerhalt sein. Eine Änderung des Grundstücksverwertungsgesetzes soll sicherstellen, dass auf den landeseigenen Flächen vorranging eine ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Mit der Verpachtung dieser rund 30.000 Hektar an Öko-Betriebe würde die Regierung ihrem Ziel näherkommen, den Anteil der Biolandwirtschaft in Brandenburg zu erhöhen

Ökologisch wirtschaftende Betriebe verzichten auf den Einsatz von künstlich hergestellten Pestiziden und mineralischem Stickstoffdünger. Dies hat einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und sorgt für eine geringere Belastung von Boden und Grundwasser.

Wenn sich kein Öko-Betrieb findet, der die Flächen bewirtschaften möchte, soll in den Pachtverträgen festgelegt werden, dass eine naturverträgliche Bewirtschaftung und dabei insbesondere der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischem Stickstoffdünger, erfolgt.

Zehn Meter breite Gewässerrandstreifen

Randstreifen an Gräben, Bächen und Kleingewässern ohne Pestizide, mineralischem Stickstoffdünger und Gülle!

Der Schadstoffeintrag in Böden und Gewässer hat weitreichende Folgen für die Artenvielfalt. Pestizide und Düngemittel aus der Landwirtschaft werden in ackernahe Bäche, Flüsse oder Kleingewässer verweht oder abgeschwemmt.

Dort beeinflussen die Rückstände u.a. die Fortpflanzungsfähigkeit und Entwicklung von Fischen, Fröschen und Insekten und gefährden so den Bestand der Arten. Gewässerrandstreifen vermindern den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden ins Gewässer – bei zehn Metern Breite bis zu 80 Prozent!

Daher sollen in Zukunft zehn Meter breite Gewässerrandstreifen vorgeschrieben sein, auf denen der Einsatz von Pestiziden und mineralischem Stickstoffdünger sowie die Ausbringung von Gülle verboten ist. In einem Bereich von fünf Metern zum Gewässer soll keine ackerbauliche Nutzung stattfinden – mit Ausnahme der für die Artenvielfalt wertvollen Brachflächen.

EU- und Landesgelder für eine am Gemeinwohl orientierte naturnahe Landwirtschaft

Agrarsubventionen müssen zur Förderung von Umwelt- und Klimamaßnahmen, des Tierwohls, des ökologischen Landbaus und der betriebsintegrierten ökologischen Beratung verwendet und Landwirte für Mehraufwände entlohnt werden!

Jedes Jahr stehen für die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Zwei Drittel davon werden als sogenannte Flächenprämie verteilt: Jeder Landwirt erhält circa 300 Euro pro Hektar als Einkommensbeihilfe – ganz egal, ob es sich um hochintensives Ackerland oder um artenreiches Grünland handelt.

Das muss sich ändern. Statt der Förderung mit der Gießkanne müssen in Brandenburg viel mehr Mittel als bisher für die Finanzierung einer naturverträglichen Landwirtschaft eingesetzt werden. Das Land muss den Einsatz der Landwirte für Natur- und Artenvielfalt besser honorieren. Um den Artenschwund in der Landschaft zu stoppen, sollen die vorhandenen finanziellen Mittel ausgeschöpft und für wirksame Agrarumweltprogramme im konventionellen wie im ökologischen Landbau eingesetzt werden.

Landwirte müssen dabei beraten werden, wie naturschutzfachliche Maßnahmen auf den jeweiligen Betriebsflächen zielgerichtet umgesetzt werden können. Diese Beratung soll für die Landwirte kostenlos sein.

Mehr Lebensräume gemeinsam mit den Landwirten schaffen

Um diverse Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tiere zu bieten, müssen monotone Landschaften wieder vielfältig strukturiert werden. Wir wollen erreichen, dass Hecken- und Saumstrukturen entstehen, mehrjährige, selbstbegrünende Brachen und Blühflächen zugelassen werden, Kleingewässer geschützt oder Baumreihen als Rückzugsräume für Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und Kleinsäugetiere geschaffen werden, um insgesamt die vorhandenen Biotope miteinander zu vernetzen.

Auch die Weidetierhaltung leistet einen hohen Beitrag für die Artenvielfalt. Sie ist seit Jahren rückläufig und muss finanziell stärker gefördert werden.

Förderung des ökologischen Landbaus

Der ökologische Landbau arbeitet ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne mineralischen Stickstoffdünger. Für das Bodenleben und die Artenvielfalt ist dies besonders wichtig und der Ökolandbau somit ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Artenvielfalt. Schon 2014 hatte die Landesregierung beschlossen, den Anteil des ökologischen Landbaus in Brandenburg bis 2020 auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zu erhöhen. Von diesem Ziel sind wir mit 11 Prozent noch weit entfernt. Wir wollen erreichen, dass dieses Ziel bis 2025 geschafft und der Anteil bis 2030 auf 25 Prozent gesteigert wird.

Das Land soll mit einem Landesaktionsplan nicht nur die Förderbedingungen für den Ökolandbau stärken, sondern strategische Ansätze für den Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten liefern. Die regionale Verarbeitung und der Handel sollen für Berlin und Brandenburg weiter ausgebaut werden.

Weniger Pestizide, Lichtverschmutzung und Flächenverbrauch

Das Land muss sich für pestizidfreie Kommunen, eine Minderung der Lichtverschmutzung und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen.!

Für insektenfreundliche und pestizidfreie Kommunen

Auch Kommunen haben eine hohe Verantwortung für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt. „Aufgeräumte“ Wege, Straßen, Beete, Rasen- und Grünflächen stehen dieser aber entgegen. Der Einsatz von Pestiziden sowie übermäßige Pflege- und Mäharbeiten lassen wilde Ecken und artenreichere Wiesen nicht zu: Beikräuter werden vernichtet, damit verschwinden Lebensräume für Wildbienen, Hummeln, Schmetterlinge und Käfer und somit die Nahrungsgrundlage für Vögel, die ihre Jungtiere nicht ausreichend versorgen können. Dabei erhöht mehr Grün die Lebensqualität und kann einen effektiven Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Dass es anders geht, zeigen immer mehr Städte, die sich zu insektenfreundlichen und pestizidfreien Kommunen erklären. Wir fordern die Landesregierung auf, Initiativen und Projekte von Kommunen für eine naturverträgliche Bewirtschaftung zu fördern. Ebenso soll auf öffentlichen Flächen in landeseigenen Liegenschaften eine insektenfreundliche, extensive Pflege eingehalten werden.

Für den Schutz der nachtaktiven Arten

Studien weisen darauf hin, dass künstliches Licht in der Nacht negative Auswirkungen auf Insekten hat und eine unterschätzte Ursache für das Insektensterben sein könnte. So können künstliche Beleuchtungsanlagen zu einer tödlichen Falle für nachtaktive Insekten werden. Damit werden auch Fledermäuse und nachtaktive Vögel direkt und indirekt beeinträchtigt. Mit angepassten Beleuchtungsmitteln und Beleuchtungskonzepten für öffentliche Plätze, Straßen oder Brücken sowie Landesstraßen ließen sich die Auswirkungen auf die Natur verringern und nebenbei Geld und Energie sparen.

Wir fordern die Landesregierung auf, Kommunen bei der Erarbeitung und Umsetzung von insektenfreundlichen Beleuchtungskonzepten zu unterstützen.

Gegen Flächenversiegelung und Landschaftszerschneidung

Wohnsiedlungen, Industrie- und Gewerbegebieten oder Straßen nehmen immer mehr Fläche ein. Und dieser Flächenverbrauch hat Folgen: landwirtschaftlich genutzter Boden geht verloren, die Zerschneidung der Landschaft nimmt zu und Lebensräume werden zerstört. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie will bis 2020 eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahmen auf 30 ha/Tag erreichen. Brandenburg muss hierfür seinen Beitrag leisten, hat jedoch bisher nicht einmal einen Zielwert festgesetzt.

Wir fordern die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch deutlich verringert wird. Eine nachhaltige Städte- und Regionalentwicklung mit einer Innenentwicklung anstelle von Ausdehnung in den Außenbereich und die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen vor Inanspruchnahme von Siedlung oder Verkehr ist aktiver Schutz der Artenvielfalt und bewahrt fruchtbare Böden.


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NABU Termine 2024


März/April 2024


06.03. 18.30 Uhr
NABU -Treff in Müllrose

11.03. 19.00 Uhr
FG Feldherpetologie

18.03. 18.00 Uhr
FG Säugetiere

20.03. 19.00 Uhr
Treff der ornithologisch
Interessierten

27.03. 17.00 Uhr
NABU Exkursion
zur Jahresstudie

03.04. 18.30 Uhr
NABU -
Mitgliederversammlung

06.04. 10.00 Uhr
FG Feldherpetologie
Exkursion

10.04. 17.00 Uhr
NABU Exkursion
zur Jahresstudie

13.04. 10.00 Uhr
FG Botanik Exkursion
zur Jahresstudie

17.04. 18.00 Uhr
Treff der ornithologisch
Interessierten



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